Hinweis:
Umbaumaßnahmen sowie (energetische) Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn im zeitlichen Zusammenhang (längstens innerhalb von drei Jahren) an drei von sieben der nachfolgend genannten Gewerke jeweils mindestens 50% erneuert oder saniert werden, so dass sich hierdurch eine Wertsteigerung ergibt: