Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.
Hinweise
Eine Plakatierung ist ausschließlich in den folgenden Bereichen zulässig:
Ulmer Straße Haus-Nr. 35 - 23
Stettener Straße Haus-Nr. 68 - 55
Oberstotzinger Straße "Place de Bages" bis Haus-Nr. 15
Sontheimer Straße vom Verkehrsteiler bis Haus-Nr. 34
Günzburger Straße Haus-Nr. 13 bis zum Bahnübergang
Bissinger Straße Ortseingang (von Bissingen kommend) bis Haus-Nr. 8
Hinweis:
Plakate außerhalb der zulässigen Bereiche werden durch die Stadt Niederstotzingen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet.
Sie können die Unterschrift mit der Maus eingeben oder am Tablet oder Smartphone mit einem Stift oder dem Finger.