Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Organisation

Vertretungsberechtigte Person

Veranstaltung

Plakatierungsdaten

  • Die Erlaubnis kann i.d.R. für einen Zeitraum von max. 3 Wochen (max. DIN A1/A0) erlaubt werden.
  • Doppelseitige Plakate gelten als 1 Plakat
  • Anzahl Plakate max. 10 / Wahlen max. 15



Plakatierungsstandorte

Hinweise

  • In begründeten Fällen, insbesondere unmittelbar zwei Monate vor Wahlen sowie dann, wenn bereits mehrere Plakatierungen genehmigt worden sind oder wenn in der nächsten Zeit eine größere Anzahl von Plakatierungen zu erwarten ist, liegt es im Ermessen der Stadt Niederstotzingen, die Anzahl der Plakate oder den Zeitraum der Plakatierung zu beschränken bzw. die Erlaubnis der Plakatierung zu versagen.
     
  • Das Aufstellen von Bannern oder Werbeplanen, mit oder Bauzaun, ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Die Stadt Niederstotzingen hat gemäß § 17 Straßengesetz die Zustimmung der für die freien Strecke zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen, wenn die Sondernutzung sich auf die Fahrbahn erstreckt und geeignet ist, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu beeinträchtigen. Das Aufstellen von Banner, Werbeplanen und/oder Werbetafeln in Verkehrsteilern (z. B. Place de Bages), innerhalb eines Kreisverkehrs und am Ortsleitsystem der Stadt Niederstotzingen ist verboten.

Eine Plakatierung ist ausschließlich in den folgenden Bereichen zulässig:

Stadtteil Oberstotzingen

Ulmer Straße Haus-Nr. 35 - 23

Stettener Straße Haus-Nr. 68 - 55


Stadtteil Niederstotzingen

Oberstotzinger Straße "Place de Bages" bis Haus-Nr. 15

Sontheimer Straße vom Verkehrsteiler bis Haus-Nr. 34

Günzburger Straße Haus-Nr. 13 bis zum Bahnübergang


Stadtteil Stetten

Bissinger Straße Ortseingang (von Bissingen kommend) bis Haus-Nr. 8


Hinweis:

Plakate außerhalb der zulässigen Bereiche werden durch die Stadt Niederstotzingen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet.


Antragsteller



Sie können die Unterschrift mit der Maus eingeben oder am Tablet oder Smartphone mit einem Stift oder dem Finger.

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Stadt Niederstotzingen

Im Städtle 26
89168 Niederstotzingen
Telefon: 07325-102-0
E-Mail: info@niederstotzingen.de