Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 2 Abs. 2 LGastG

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Achtung für fliegende Bauten ≥ 75 m² ist bei der unteren Baurechtsbehörde eine Abnahme zu beantragen. Bitte wenden Sie sich hierfür an: Bauamt@Landkreis-Heidenheim.de

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