Achtung!
Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuermarke Eigentum der ausgebenden Stelle ist und Sie als Hundehalter diese umgehend zurückgeben müssen. Die Nichtabgabe der Hundesteuermarke stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Hundesteuersatzung dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.